TEILNAHMEBEDINGUNGEN für das Wilding Tanuki - Event am 26.6.2026
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, die während des Wildling Tanuki - Events das Veranstaltungsgelände betreten, ob mit oder ohne vorherige Anmeldung.
Auch wenn du im Event-Anmeldeformular auf “Teilnahmebedingungen akzeptieren” klickst, gelten für die Teilnahme für das Wildling Tanuki - Event die folgenden Vereinbarungen.
1. Veranstalter, Allgemeines
(1) Das Wildling Tanuki - Event wird durchgeführt von der Wildling Shoes GmbH, Walbach 9, 51766 Engelskirchen, Deutschland (nachfolgend: “wir” oder “Wildling”).
(2) Du kannst mit dem Veranstalter über hello@wilding.shoes Kontakt aufnehmen.
(3) Das Wildling Tanuki-Event findet bei Bumann & SOHN, Bartholomäus-Schink-Straße in 50825 Köln statt.
2. Teilnahme an der Veranstaltun
(1) Die Möglichkeit der Teilnahme am Wildling Tanuki-Event beginnt am 26.6.2026 um 18 Uhr und endet am 26.6.26 um 23 Uhr.
(2) Zutritt ist nur erwachsenen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.
(3) Um dich anzumelden, fülle das Anmeldeformular aus und sende es ab.
(4) Deine Anmeldung kann auch eine weitere Person umfassen. Diese wird nicht namentlich erfasst. Für die Vorbereitung des Events ist es wichtig, dass du dich und eine weitere Person nur einmal für das Event anmeldest.
(5) Die Anmeldung ist bis zum 31.05.2016 möglich.
(6) Die Teilnehmer:innenanzahl ist begrenzt. Sollten sich mehr Personen als verfügbare Plätze angemeldet haben, entscheidet der Lostopf. Die Ziehung erfolgt am 1.6.2026. Anschließend werden alle Personen, die sich angemeldet haben, darüber per E-Mail informiert, ob sie teilnehmen können oder nicht.
(7) Die Anmeldung zum Wildling Tanuki 10 Jahre-Event ist kostenlos und verpflichtet dich oder alle weiteren angemeldeten Personen nicht zur Teilnahme an dem Event.
(8) Die Kosten für etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmer:innen - auch im Falle einer Absage der Veranstaltung - selbst.
3. Sicherheit und Ordnung
(1) Alle Teilnehmende haben den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten, des Sicherheitspersonals und der Behörden jederzeit Folge zu leisten. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Pyrotechnik) ist untersagt.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gelände zu verweisen oder verweisen zu lassen, die gegen diese Bedingungen verstoßen oder durch ihr Verhalten andere gefährden oder stören.
4. Gastronomisches Angebot
(1) Auf dem Veranstaltungsgelände werden Speisen und Getränke durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte angeboten.
(2) Der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Es darf kein Alkohol an Personen unter 16 Jahren (bzw. unter 18 bei hochprozentigem Alkohol) ausgeschenkt werden. Das Personal ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen.
5. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung
(1) Durch Wildling oder Beauftragte können während der Veranstaltung Fotos, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden, auf denen auch Teilnehmende erkennbar sicht- oder hörbar sein können. Diese Aufnahmen dürfen von Wildling zu gewerblichen Zwecken (z.B. Wildling-Website, Werbeanzeigen, Social Media) genutzt werden. Die Rechte an den Aufnahmen bleiben beim Veranstalter, ein Vergütungsanspruch der Teilnehmenden besteht nicht.
(2) Mitschnitte oder Aufnahmen der Musikdarbietungen durch die Teilnehmenden dürfen nur für private Zwecke erfolgen. Eine Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Urheber:innen.
6. Haftung
(1) Ansprüche gegen Wildling auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind deine Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wildling, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Wildling nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wildling, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Wildling einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Wildling übernimmt keine Verantwortung für unrichtige Angaben, verloren gegangene oder verspätete Anmeldungen, Datenverluste und technische Defekte der Landing Page und des Anmeldeprozesses. Das gilt insbesondere, wenn sie auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind oder auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
7. Schutz personenbezogener Daten / Datenschutzhinweise
a. Allgemeines
(1) Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer:innen nur soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der Veranstaltung bzw. für die Dauer der einzelnen Dienste (z.B. Newsletter) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen und Dokumentationspflichten bzw. solange ein berechtigtes Interesse an Aufbewahrung zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche besteht.
(2) Folgende Daten werden von den Teilnehmer:innen durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Wildling Tanuki 10 Jahre-Events: Vor- und Nachname des Teilnehmers, E-Mailadresse des Teilnehmers, sowie die Zustimmung der Teilnahmebedingungen.
(3) Unseren Datenschutzbeauftragten Jan von der Kompass Datenschutz GmbH erreichst du unter besold@kompass-datenschutz.de. Natürlich hast du darüber hinaus auch ein Recht, dich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Wir sind rechtlich verpflichtet, dich darauf hinzuweisen.
(4) Wenn du mehr über die Datenverarbeitung bei Wildling wissen willst oder welche Tools wir nutzen, dann kannst du einfach unter https://www.wildling.shoes/pages/datenschutzerklarung nachschauen.
b. Deine Rechte als Betroffene:r
(1) Du hast das Recht auf Auskunft über die dich betreffenden personenbezogenen Daten. Ferner hast du ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit dir dies gesetzlich zusteht. Schließlich hast du ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ggf. ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
8. Verschiedenes
(1) Wildling behält sich Absage des Events oder Änderungen des Programms, Orts oder Ablaufs aus organisatorischen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen vor. Daraus resultieren keine Ersatzansprüche der Teilnehmenden.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
(3) Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(4) Es findet Anwendung das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und etwaiger Vorschriften des internationalen Privatrechts. Zwingende gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit von Vorschriften insbesondere des Staates, in dem du als Verbraucher:in deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
Stand: 21.05.2026